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Für die Einsatzstellen

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist gesetzlich geregelt und bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis einschließlich 26 Jahren die Möglichkeit, sich für ein Jahr in sozialen Einrichtungen zu engagieren. Gesetzlich geregelt ist das FSJ im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Das FSJ wird in der Erzdiözese Bamberg vom Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) in Kooperation mit dem Caritasverband der Erzdiözese Bamberg durchgeführt.  Wir sind anerkannter Träger für das Freiwillige Soziale Jahr.

Welche Einrichtung kann Einsatzstelle werden?

Soziale, gemeinnützige Einrichtungen wie Kinder- und Jugendeinrichtungen (auch Schulen, z.B. Hausaufgabenbetreuung), Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Sozialstationen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Fachkliniken oder Bildungseinrichtungen.

Wie wird man Einsatzstelle?

Einrichtungen, die Freiwillige im FSJ beschäftigen wollen, müssen die Voraussetzungen für die Durchführung eines FSJ erfüllen (und sie müssen mit einem zugelassenen Träger eine Vereinbarung zum FSJ abschließen). Detaillierte Informationen dazu, insbesondere welche Kosten auf die Einsatzstelle zukommen, sind bei Caritas und BDKJ erhältlich. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Einsatzstelle zu werden?

  • fachliche Einarbeitung und kontinuierliche Anleitung der Freiwilligen, sowie eine gleich bleibende Ansprechperson während des ganzen FSJ
  • Die Beachtung der Arbeitsschutz- bzw. Jugendschutzbestimmungen
  • Die Freistellung der Freiwilligen für 25 Bildungstage (Seminartage)
  • Beteiligung/Übernahme der Kosten für die Freiwilligen (Taschengeld, Sozialversicherung, Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung

Welchen Nutzen haben Sie als Einsatzstelle von den Freiwilligen?

  • Motivierte junge Menschen, die sich freiwillig engagieren, unterstützen die Arbeit und die MitarbeiterInnen der Einsatzstelle.
  • Nach gründlicher Einarbeitung können Freiwillige selbstständig, klar begrenzte Aufgaben übernehmen und dadurch hauptberufliches Personal entlasten.
  • PatientInnen, BewohnerInnen und Betreute haben weitere AnsprechpartnerInnen für ihre Bedürfnisse.
  • Die jungen Menschen bringen durch ihre Unvoreingenommenheit und ihre Ideen frischen Wind in die Teams und tragen zu positiven Veränderungen bei.
  • Die sozialen Einrichtungen können Nachwuchskräfte für ihre Aufgaben gewinnen. Jungen Menschen wird das Selbstverständnis sozialer Arbeit vermittelt.

Wie werden Sie Einsatzstelle?

Neue Einsatzstellen informieren wir eingehend über die Konditionen und besuchen auch die interessierten Einrichtungen im Vorfeld. Bei Einverständnis mit unseren Konditionen senden wir Ihnen potentielle Freiwillie zur Hospitation. Erst wenn Sie sich für die/den Freiwilligen entschieden haben und eine Zusage von seiten der/des Freiwilligen vorliegt, stellen wir die gemeinsame Vereinbarung aus. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an nebenstehende Kontaktadresse.

Wie bekommen Sie als Einsatzstelle eine/n Freiwilligen?

Interessierte Freiwillige bewerben sich bei uns und werden bei Eignung ab ca. Ende Februar zu einem Informations- und Vorstellungsgespräch eingeladen. Ziel ist es, die Bewerber über die Qualitätsanforderungen und Rahmenbedingungen der Tätigkeit in den Einsatzstellen zu informieren und mit ihnen entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten eine geeignete Einsatzstelle auszuwählen. Um ein gelungenes Jahr zu gewährleisten, vereinbaren die Interessierten mit der entsprechenden Einsatzstelle 1-2 Hospitationstage. Wenn sich beide Seiten eine einjährige Zusammenarbeit vorstellen können, kann das FSJ zum 1. September starten. 

Infos für Einsatzstellen beim BFD

Einsatzstellen, die einen Platz  im Bundesfreiwilligendienst anbieten möchten, brauchen laut Bundesfreiwilligendienstgesetz die Anerkennung als Einsatzstelle. War die Einsatzstelle vorher schon als Einsatzstelle für den Zivildienst anerkannt, bedarf es keinem weiteren Anerkennungsprozess.

Vieles, was im Bereich des FSJ für die Einsatzstellen bezüglich der Seminare und der pädagogischen Begleitung gilt, kann auch auf den BFD übertragen werden.

Ein wichtiger Unterschied in der Verwaltung besteht darin, dass die Einsatzstellen im BFD laut Gesetz dazu verpflichtet sind, die Sozialversicherung für die Freiwliigen selbst abzuwickeln.

Auch die Finanzierung des BFD weicht stark vom FSJ ab. Bei allen Fragen dazu können Sie Sich gerne jederzeit an uns wenden.